Beitragsordnung des Fördervereins

der Freiwilligen Feuerwehr Oberembt e.V.

 

§ 1 Grundsatz

  • Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung.
    Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung geändert werden.

 

  • Auf Grundlage von § 7 Nr. 1 der Satzung des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Oberembt e.V. vom 05. Januar 2025, wird folgende Beitragsordnung beschlossen.

 

§ 2 Beschlüsse

  • Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrages

 

  • Das Beitragsjahr ist das Kalenderjahr.

 

§ 3 Beitragshöhe

  • Jedes aktive Mitglied hat einen Mitgliedsbeitrag von 25,00 €/Jahr zu entrichten.

 

  • Der Mitgliedsbeitrag wird durch Sonderzahlungen, Spenden etc. nicht berührt.

 

 

§ 4 Zahlungsmodus

  • Der Mitgliedsbeitrag der aktiven Mitglieder ist im ersten Quartal des laufenden Jahres fällig.

 

  • Die Beitragszahlungen werden per SEPA-Einzugsermächtigung durch den Verein eingezogen.

 

  • Ändert sich die Bankverbindung des Mitgliedes, so ist diese Änderung unverzüglich schriftlich dem Vorstand mitzuteilen. Kann der Beitrag aus Gründen, welche vom Mitglied zu vertreten sind (falsche Bankverbindung, fehlende Kontodeckung), nicht eingezogen werden, so trägt das Mitglied die damit verbundenen Kosten (z.B. Rückbuchungsgebühr der Bank).

 

§ 5 Vereinseintritt

  • Beim unterjährigen Eintritt in den Verein, wird der Mitgliedsbeitrag in voller Höhe des laufenden Kalenderjahres (Geschäftsjahres) fällig.

 

  • Der Beitrag nach aktuelle Beitragsordnung wird spätestens 3 Wochen nach Aufnahme in den Verein gemäß § 5 Abs. eingezogen.

 

§ 6 Säumnis

  • Erster Schritt: Ist ein Mitglied mit der Beitragszahlung 3 Wochen im Verzug, ergeht an das Mitglied eine schriftliche Zahlungserinnerung per E-Mail.

 

  • Zweiter Schritt: Erfolgt 7 Tage nach der 1. Zahlungserinnerung kein Zahlungseingang, erfolgt eine weitere Zahlungserinnerung per E-Mail.

 

  • Dritter Schritt: Erfolgt 7 Tage nach der 2. Zahlungserinnerung kein Zahlungseingang, erfolgt die erste Mahnung per E-Mail. Es werden zusätzlich 5 € Bearbeitungsgebühr fällig.

 

  • Vierter Schritt: Erfolgt weitere 7 Tage nach der 1. Mahnung weiterhin kein Zahlungseingang, wird der Zugang zu easyVerein gesperrt.
    Das säumige Mitglied erhält zusätzlich die 2 Mahnung an die zuletzt bekannte Adresse.
    Es werden zusätzlich 25 € Bearbeitungsgebühr und Porto fällig.

 

  • Fünfter Schritt: Verbucht der Verein innerhalb von weitern 14 Tagen nach der postalischen Zustellung der 3. Mahnung keinen Ausgleich des Mitgliedbeitrags samt den bis dahin entstandenen Kosten, erfolgt der endgültige Ausschluss aus dem Verein.
    Eine erneute Mitgliedschaft ist zunächst nicht mehr möglich und fordert einen Mehrheitsbeschluss der Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 2/3.
    Der ausstehende Betrag wird via Inkasso eingefordert.
    Auch diese Zusatz-Kosten gehen zu Lasten des Schulders

 

§ 7 Vereinskonto

Der Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Oberembt e.V. unterhält folgendes Konto:

Bank: VR Brank / Volksbank Erft eG

IBAN: DE59 3706 9252 4012 6700 15

BIC: GENODED1ERE

Gläubiger-ID: DE04 ZZZ 0000 2782 827

 

§ 8 Rückerstattung bei Austritt

  • Beim Ausscheiden aus dem Verein erfolgt keine Rückerstattung bereits geleisteter Beiträge.

 

§ 9 Schlussbemerkungen

  • Jedes Mitglied erhält die Beitragsordnung auf Wunsch beim Eintritt in den Verein ausgehändigt.
  • Die aktuelle Beitragsordnung steht auch über die Homepage des Vereins zum Download bereit.

 

Elsdorf, 05. Januar 2025